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Rechtliche Hinweise

Christian Hintz Vermögensverwaltung GmbH

Kronprinzstraße 17
70173 Stuttgart
HRB 22442, Amtsgericht Stuttgart
Telefon 0711 63 22 42/43
Telefax 0711 25 39 49 59
info(at)christianhintz.com
www.christianhintz.com

Verantwortlich für den Inhalt: Christian Hintz

 

Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für Anlagevermittlung, Anlageberatung, Abschlussvermittlung und Finanzportfolioverwaltung gemäß § 15 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 2 Nr. 3, 4, 5 und 9 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)
BaFin, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Frankfurt a. M.
BAKNR 118 276

 

§ 16 InstitutsVergV Offenlegung des Vergütungssystems

Die Christian Hintz Vermögensverwaltung GmbH ist kein bedeutendes Institut im Sinne der InstitutsVergV. Das Gehalt unseres Geschäftsleiters und unserer Mitarbeiter kann sich grundsätzlich aus einer fixen Vergütung sowie variablen Vergütungsbestandteilen zusammensetzen. Die variablen Vergütungsbestandteile orientieren sich am Unternehmenserfolg der Gesellschaft. Das Institut verfolgt mit der variablen Vergütung für den Geschäftsleiter und die Mitarbeiter einen ambitionierten Ansatz. Dadurch kann die variable Vergütung einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Unternehmensziele leisten. In Abhängigkeit von der finanziellen Lage der Gesellschaft kann die variable Vergütung bis auf null reduziert werden. Vor Auskehrung einer variablen Vergütung, muss die Sicherung einer angemessenen Kapitalausstattung im Sinne von § 4 InstitutsVergV sichergestellt sein. Aufgrund ihrer Betriebsgröße und der geringen Anzahl an Mitarbeitern sieht die Gesellschaft von einer Veröffentlichung unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten im Internet ab. Zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und zur Wahrung der Vertraulichkeit machen wir gemäß den Absätzen 1 und 2 der in Artikel 432 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten Grundsätze Gebrauch. Bei der Offenlegung der Informationen als GmbH sind wir darüber hinaus verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen.

 

Inhalt, Struktur und Idee dieser Webseiten sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Betreibers. Diese Angabe erfolgt gemäß § 6 Anbieterkennzeichnung des TDG (Teledienstgesetz).

 

Informationen der Christian Hintz Vermögensverwaltung GmbH zur Nachhaltigkeit bei der individuellen und standardisierten Vermögensverwaltung

Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourcen-effizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst, sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kundinnen und Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Im Rahmen der Vermögensverwaltung – nicht aber im Rahmen des sog. beratungsfreien Geschäfts – erfragen wir wie gesetzlich vorgesehen, ab dem 1. Januar 2022, ihre diesbezüglichen Vorstellungen und Wünsche und setzen diese sodann um.

Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und/oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kundinnen und Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, entwickeln wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.

Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen.

Die Identifikation geeigneter Anlagen in der individuellen und standardisierten Vermögensverwaltung (Strategiedepots) erfolgt soweit möglich in der Weise, dass wir in Investmentfonds investieren, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter der Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann auch darin bestehen, dass wir – soweit möglich – für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen.

Unter der Voraussetzung, dass es uns gelingt, Finanzanlagen mit erhöhtem Risikopotenzial zu identifizieren und von einer Anlage auszuschließen, dürften sich die verbleibenden Nachhaltigkeitsrestrisiken nur in einem geringen Umfang nachteilig auf die Rendite auswirken und nicht signifikant vom allgemeinen Marktrisiko abweichen. Nachhaltigkeitsrisiken, die für uns in dem oben beschriebenen Identifizierungsprozess nicht erkennbar sind, können sich erheblich stärker auf die Rendite auswirken.

Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist ausdrücklich nicht beabsichtigt.

Sollten Sie Fragen oder vertiefende Informationen zum Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit in unserem Unternehmen haben, wenden Sie sich gerne direkt an uns.

Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Nachhaltigkeit von Finanzanlagen zu den vorgenannten Angaben verpflichtet sind.

 

Erklärung zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:
Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z. B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale sowie auf Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.

Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige nachteilige Auswirkungen auf unsere Anlageentscheidungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der aktuell bestehenden und geplanten bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.

Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wird daher derzeit leider daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen werden.

Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienteren Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

 

Haftungshinweis:

Das Unternehmen Christian Hintz Vermögensverwaltung GmbH unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben.

– Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i. S. v. § 134b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60 ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.

– Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.

– Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.

– Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.

– Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des weiteren Vorgehens mit denselben.

– Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.

– Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.

 

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

 

Realisierung und Programmierung:

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